Rechtsprechung
VG Frankfurt/Oder, 26.08.2008 - 2 L 254/08, 2 L 281/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- brandenburg.de (Pressemitteilung)
Umsetzung und Versetzung von Lehrerinnen zum Schuljahresbeginn
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 22.02.2002 - 1 BvR 300/02
Zur Anwendung des PolG NW § 34a - verwaltungsgerichtliche Entscheidungen im …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2008 - 2 L 254/08
Das ist in der Regel (ohne weiteres) dann der Fall, wenn sich nach der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes grundsätzlich allein möglichen und auch nur gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage, die regelmäßig weder die Durchführung eigener Ermittlungen (vgl. BVerfG, Beschl.v. 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ) noch die abschließende Klärung schwieriger Rechtsfragen umfasst, der Verwaltungsakt als offensichtlich rechtswidrig erweist.Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der summarischen Prüfung noch nicht eindeutig beurteilen, so ist die Interessenabwägung unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05, zitiert nach Juris; OVG für das Land Brandenburg , Beschluss v. 14. März 2000 - 2 B 134/99, S. 3 des Entscheidungs-abdrucks; vgl. auch BVerfG, Beschl.v. 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2006 - 6 B 2010/05
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2008 - 2 L 254/08
Lassen sich die Erfolgsaussichten in der Hauptsache aufgrund der summarischen Prüfung noch nicht eindeutig beurteilen, so ist die Interessenabwägung unabhängig von den Erfolgsaussichten in der Hauptsache vorzunehmen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05, zitiert nach Juris; OVG für das Land Brandenburg , Beschluss v. 14. März 2000 - 2 B 134/99, S. 3 des Entscheidungs-abdrucks; vgl. auch BVerfG, Beschl.v. 22. Februar 2002 - 1 BvR 300/02 -, NJW 2002, 2225 [BVerfG 22.02.2002 - 1 BvR 300/02] ).Für dessen Vorliegen streitet bereits die in § 126 Abs. 3 Nr. 3 BRRG getroffene gesetzgeberische Entscheidung gegen den Eintritt eines Suspensiveffektes (vgl. OVG NW, Beschl.v. 17. Januar 2006 - 6 B 2010/05 -, zitiert nach Juris).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2008 - 2 L 254/08
Im Falle des gesetzlichen Ausschlusses des Suspensiveffektes fallen bei der Interessenabwägung grundsätzlich solche Folgen nicht zugunsten des Betroffenen ins Gewicht, die schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzuges in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschl.v. 10. Oktober 2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93). - BVerwG, 07.03.1991 - 2 B 28.91
Residenzpflicht von Beamten
Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 26.08.2008 - 2 L 254/08
Es obliegt dem Beamten vielmehr, sich eine Wohnung so zu nehmen, dass er seine Pflichten voll zu erfüllen vermag (vgl. BVerwG, Beschl.v. 7. März 1991 - 2 B 28.91 -, DVBl. 1991, 646).
- OLG Naumburg, 13.03.2014 - 2 U 26/13
Zivilgerichtlicher Amtshaftungsprozess: Bindungswirkung eines vorangegangenen …
Die Akten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens der Klägerin gegen das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in beiden Instanzen (2 A 222/06 VG Halle, 2 L 254/08 OVG LSA, künftig: BeiA) sind beigezogen worden und Gegenstand der Erörterung in der mündlichen Verhandlung gewesen.